PROBAM - Verein zur Förderung Berufsausbildung Asyl und Migration



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Zulassungsbedingungen

 

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
 

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen gymnasialen Abschluss, den Abschluss einer Berufs- oder Fachmittelschule, einer Diplommittelschule oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt.
  • mindestens 2 Praxisjahre im Asyl- und Migrationsbereich mit einem Anstellungsgrad von mindestens 50% nachweist.
  • Zur Prüfung wird auch zugelassen, wer mindestens
    5 Praxisjahre im Asyl- und Migrationsbereich mit einem Anstellungsgrad von mind. 50% nachweisen kann
  • Die Prüfungsarbeit fristgerecht einreicht.
  • Die Prüfungsgebühr fristgerecht bezahlt.


 

Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das BBT.

Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid umfasst eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung. Mit dem Entscheid zur Zulassung zur Prüfung wird auch der Entscheid betreffend Annahme des Themenvorschlags gemäss Art. 3.2 e) mitgeteilt. Bei Ablehnung wird das Thema durch die Prüfungskommission vorgegeben.


www.fachperson-migration.ch

www.specialiste-migration.ch

 

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