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Ausgangslage
Berufliche Anerkennung war im Asylwesen keine Selbstverständlichkeit. In der Zeitung wurden Multitalente mit enormen persönlichen Qualitäten für die Betreuung im Asylbereich gesucht. Die Arbeit an der Basis forderte uns täglich heraus, oft bis an die Grenzen. Für grosse Überlegungen blieb wenig Zeit. Dennoch war in unseren Köpfen öfters die Frage nach der beruflichen Anerkennung aufgetaucht: Wir nahmen eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe wahr, befanden uns aber beruflich oft in einer Sackgasse; spezifische Kompetenzen wurden von uns gefordert, eine entsprechende Ausbildung wurde dafür aber nicht angeboten.
Anna Sutter griff 1999 das Thema im Rahmen Ihres Nachdiplomstudiums auf und schrieb an der Fachhochschule Aargau die Diplomarbeit „Braucht es eine spezifische Ausbildung für die Betreuung von Asylsuchenden“. Aus der Studie ging klar hervor, dass eine Ausbildung sinnvoll und nötig ist, um den Aufgaben und den Mitarbeitenden im Asyl- und Migrationsbereich gerecht zu werden.
Wie alles begann
Die Diplomarbeit gab den Ausschlag, das Thema weiter zu verfolgen. Wir, langjährige Zentrenleiterinnen und -leiter im Kanton Bern, bildeten im Frühjahr 2000 die Projektgruppe Berufsbild Asyl und Migration PROBAM, welche von der Abteilung Asylfürsorge des Kantonalen Sozialamts und der in der Betreuung tätigen zentrenführenden Organisationen im Kt. Bern unterstützt wurde. Nach intensiver Arbeit konnten wir im August 2001 den Schlussbericht „Studie und Konzept zur Schaffung einer anerkannten Berufsausbildung im Asyl- und Migrationsbereich“ (link zu PDF-Datei) vorlegen, welcher im Mai 2002 auch ins Französische (link zu PDF-Datei) übersetzt werden konnte.
Die Studie (2001) beleuchtete wirtschaftliche, soziale, pädagogische und unternehmensführende Aspekte einer möglichen Aus- oder Weiterbildung. Schnell zeichnete sich ab, dass eine Ausbildung in jeder Hinsicht Vorteile bringen würde. Mehrere geeignete, anerkannte Ausbildungsstätten manifestieren Interesse an unserem Projekt. Bei den Zentrenmitarbeitenden im Kanton Bern und Kanton Graubünden führten wir im April und August 2000 eine Umfrage durch. Über 80% der Befragten zeigten Interesse an einer zukünftigen Ausbildung. Am meisten erstaunen die Antworten über den beruflichen Hintergrund. Im Kanton Bern verfügten die 140 Befragten über 90 unterschiedliche Berufs- oder Studienabschlüsse. Allgemein unterscheiden sich die Ergebnisse der Umfrage im Kt. Graubünden kaum von denen im Kanton Bern.
Der Ball kam ins rollen...
Das Echo auf die Studie war gross und durchwegs positiv. Betreuerinnen und Betreuer, zentrenführende Organisationen, sowie einzelne Kantonale Koordinatoren meldeten ihr Interesse und ihre Unterstützung an. Der ehemalige Adjunkt der Sozialdirektorenkonferenz SODK verknüpfte uns mit den entscheidenden Kontaktpersonen beim Bundesamt für Flüchtlinge BFF, (heute Bundesamt für Migration) sowie dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT.
...und war nicht mehr aufzuhalten
Im Herbst 2002 fiel der gemeinsame Entscheid. Eine Trägerschaft wurde ins Leben gerufen, die gemäss den Vorlagen des 2004 in Kraft tretenden neuen Berufsbildungsgesetzes ein Berufs- und Prüfungsreglement ausarbeitete, welches die Grundlage für einen eidgenössisch anerkannten Berufstitel für die Betreuung im Asylwesen darstellt. Mitarbeitenden in der Betreuung von Asylsuchenden/Migranten wird von nun an die Möglichkeit offen stehen, an einer oder mehreren Ausbildungsstätten eine Ausbildung zu besuchen, die ihnen die nötigen Kompetenzen vermittelt und sie auf die eig. Berufsprüfungsprüfung vorbereitet. Ein echter Meilenstein in der Professionalisierung und der beruflichen Anerkennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Asyl- und Migrationsbereich.
Die Projektgruppe PROBAM wurde zum Verein PROBAM
Am 27. Dezember 2002 gründeten vier VertreterInnen des Asylbereichs aus dem Kanton Bern den Verein PROBAM. Der neu gegründete Verein verfolgt das Ziel, eine Berufsausbildung mit eidgenössischem Abschluss für Betreuerinnen und Betreuer im Asyl- und Migrationsbereich zu schaffen. Damit führte der Verein die Anliegen und Vorarbeit der im Jahr 2000 gegründeten Projektgruppe PROBAM weiter. Durch eine breit abgestützte Interessensgruppe sollten die Betreuenden die Möglichkeit bekommen, die nötigen spezifischen und interdisziplinären Kompetenzen für die Arbeit im Asyl- und Migrationsbereich zu erwerben und nach dem neuen Berufsbildungsgesetz prüfen zu lassen, um ihrer Berufserfahrung die dringend nötige Anerkennung zu verschaffen.
Trägerschaft
Im Dezember 2002 fiel an einer gemeinsamen Sitzung mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF, heute BFM), des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT), der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) und PROBAM der definitive Entscheid, ein Berufsreglement zu diesem Zweck auszuarbeiten. Es wurde beschlossen einen übergeordneten Projektleiter zu beauftragen, welcher in Zusammenarbeit mit einer dafür bestimmten Trägerschaft ein Berufsreglement vorbereitet. Auf Vorschlag von PROBAM konnte Herr Hannes Lindenmeyer (Consultfirma OBCZ) für diese Aufgabe gewonnen werden. Die Trägerschaft zur Ausarbeitung des Berufsreglements wurde ins Leben gerufen und setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des BFF, der SODK, der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), Kantonalen Koordinatoren und PROBAM als Vertretung der Basis. Von April bis November 2003 fanden regelmässig gemeinsame Sitzungen statt und PROBAM hatte somit die Möglichkeit mit jeweils zwei Vertreterinnen den Prozess mitzugestalten. Im Juni wurde zusätzlich eine Berufbildungskonferenz abgehalten mit Mitarbeitenden aus dem Asylwesen aus der ganzen Schweiz. Erfreulich war es zu sehen, dass die Erfahrungen, Aufgaben und Schwierigkeiten im Betreuungsalltag von allen Beteiligten fast identisch wahrgenommen wurden und somit auch die Erwartungen an einen anerkannten Beruf in eine Richtung gingen.
Ausarbeiten des Berufsreglements
Ende November 2003 wurde das Reglement über die eidgenössische Berufsprüfung für Asyl- und Migrationsfachpersonen von der Trägerschaft zur Einreichung beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie gutgeheissen. Das BFM und PROBAM stellten im Februar 2004 den Antrag für die Anerkennung der Berufsprüfung ans BBT. Die SKOS und SODK schlossen sich dem Antrag zum damaligen Zeitpunkt nicht an, da sie sich zuerst einen Überblick über die aktuelle und sehr komplexe Entwicklung der Berufsbildung im Sozialbereich im Zusammenhang mit dem neuen Berufsbildungsgesetz erarbeiten wollten. Ein Beitritt zu einem späteren Zeitpunkt wurde nicht ausgeschlossen.
Vereinsarbeit
Im ersten Vereinsjahr ging es in erster Linie darum, möglichst viele Mitglieder zu gewinnen, die mithelfen, die Vereinsziele und -anliegen mitzutragen. Da der Verein auch den französischen Teil der Schweiz miteinbeziehen wollte, wurde sämtliches Material (Statuten, Flyer, Projektbericht) auf Französisch übersetzt. Daneben war der Verein auch bestrebt möglichst schnell einen Internetauftritt zu realisieren, um dem Anliegen nach einer anerkannten Berufsausbildung Nachdruck zu verleihen.
Nach mehr als einem Jahr zählte der Verein über 60 Mitglieder und wurde von 10 Organisationen unterstützt.
Eidgenössische Berufsprüfung für Asyl und Migrationsfachpersonen AMFP
Im März 04 hat PROBAM gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration (BFM) ein Gesuch in Form einer Prüfungsordnung und einer Wegleitung für die Anerkennung der eidg. Berufsprüfung für Asyl- und Migrationsfachpersonen beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) eingereicht. Obwohl die Anerkennung für Ende 2004 in Aussicht gestellt wurde, ergaben sich mehrere Verzögerungen, die sich auf das Verfahren auswirkten. Der längst erhoffte positive Entscheid ist erst im Januar 2007 eingetroffen.
Seit 2004 gibt es in der Schweiz ein neues Berufsbildungsgesetz. Die Berufs- und höhere Fachprüfung für die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst werden nicht mehr kantonal geregelt, sondern fallen seither in die Kompetenz des Bundes. Die Schaffung eines eidgenössisch anerkannten Berufes im Sozialbereich wird durch dieses neue Gesetz erleichtert.
Neue Gesetze brauchen aber Zeit, um umgesetzt zu werden. So mussten vom BBT neue Systeme entwickelt, Ansprüche an Kompetenzen definiert, Vergleichbarkeiten erarbeitet werden. Die Forderungen an unser Gesuch, welche wir anfangs 2004 erfüllt hatten, mussten erneut in inhaltlicher und modaler Hinsicht angepasst werden und auch eine juristische Prüfung bestehen. Das Gesuch konnte endlich ins Französische und Italienische übersetzt werden. Auch die Übersetzungen mussten auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
Eigentlich waren nun alle Anforderungen erfüllt. Dennoch musste ein weiteres Mal aufgezeigt werden, dass der Beruf der AMFP nötig ist und keinen anderen Beruf konkurrenziert. Auch diese Abklärung ist positiv ausgefallen.
Was nach 6 Monaten aussah, wurde zu einem langwierigen Prozess und hat fast 3 Jahre gedauert. Anpassungen, Warteschlaufen, Sommerferien, Korrekturen haben unsere Geduld strapaziert, aber unser Engagement nicht erschüttert und uns endlich im Januar 2007 zur längst fälligen eidg. Anerkennung des Berufes der Asyl- und Migrationsfachperson geführt
Verschiedene Ausbildungsorganisationen der Deutschschweiz und der Romandie wurden angeschrieben, ein Konzept für die Ausbildung der AMFP einzureichen. Die zwei qualitativ besten Eingaben, agogis Zürich und CIP Tramelan erhielten den Zuschlag der Trägerschaft. Der ersten Ausbildungslehrgänge begannen im Dezember 2007.
Revision - neuer Berufstitel
Aufgrund der Neuorientierung der Schweizerischen Migrations- und Integrationspolitik wurde der Beruf der AMFP nach kurzer Zeit revidiert. Entsprechend dieser Neuausrichtung wurde der Titel auf Migrationsfachfrau/mann MFP verkürzt. Inhaltlich werden für die Berufsprüfung zusätzliche Kenntnisse zur Integration von Migranten und Migrantinnen verlangt. Die Revision war im Februar 2008 abgeschlossen.
Erste Berufsprüfung
Das BFM und PROBAM erarbeiteten mit der Prüfungskommission im Jahre 2008 die erste Berufsprüfung, welche im Frühjahr 2009 stattfand. Langjährige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Asyl- und Migrationsbereich hatten zum ersten Mal die Möglichkeit, diese Prüfung abzulegen und somit ihre berufliche Erfahrung anerkennen zu lassen. Die ersten Ausbildungen in Form von Vorbereitungslehrgängen wurden angeboten. Die Lehrgänge decken alle wichtigen Themen ab und sind die ideale Vorbereitung auf die Berufsprüfung. Die Lehrgänge sind aber keine Bedingung für den Zugang zur Berufsprüfung. Seit Mai 2009 finden jährlich im Mai die Berufsprüfungen für Migrationsfachpersonen statt.
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