
|
|
Beruf MFPMigrationsfachfrau / Migrationsfachmann MFP - seit 2007 ein eidgenössisch anerkannter BerufMit der Einführung des Bildungsgesetzes von 2004 werden Berufe auch im Sozialwesen über eine Berufsprüfung und nicht mehr über eine Ausbildung definiert. Die Trägerschaft, also Probam und das Bundesamt für Migration, haben mit Hilfe von Fachleuten aus dem Migrationsbereich festgelegt, was eine Migrationsfachperson an Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen haben muss, um den Berufstitel Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann zu tragen. Ein Gesuch mit den Anforderungen an den zukünftigen Beruf wurde in Form einer Prüfungsordnung und einer Wegleitung beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie eingereicht (BBT). Nachdem einige modale, inhaltliche, juristische und übersetzungstechnische Einwände behoben wurden, hat das BBT den Beruf der Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann im Januar 2007 anerkannt. Dieser Prozess hat drei Jahre gedauert und somit länger als erwartet. Der Einstaz hat sich gelohnt. Seit 2008 bieten je eine Fachschule in der Deutsch- und in der Westschweiz Lehrgänge an, welche auf die Berufsprüfung der MFP vorbereiten. Wer sich lieber selber vorbereiten möchte, kann auch ohne Besuch eines Lehrgangs die Prüfung ablegen. Die erste Berufsprüfung wurde erfolgreich im Mai 2009 durchgeführt. Seiher fand jedes Jahr eine Berufsprüfung statt. Die Wegleitung und somit die Prüfungsthemen können in Zukunft von der Prüfungskommission und mit Erlaubnis des BBT angepasst werden, wenn sie nicht mehr den aktuellen Berufsbedingungen entsprechen. Die erste Revision wurde schon 2008 vorgenommen, um dem neuen Asyl- und Ausländergesetz, welches am 1.1.2008 in Kraft trat, Rechnung zu tragen.
|
|
|||||